Batterieverordnung​

Handel und Hersteller sind zur Rücknahme gebrauchter Starterbatterien verpflichtet. Der private Endverbraucher ist gesetzlich verpflichtet gebrauchte Batterien zurückzugeben. Ferner haben Endverbraucher beim Kauf einer neuen Starterbatterie, ohne Rückgabe einer gebrauchten, ein Pfand von 7,50 Euro zu hinterlegen. Den Batteriepfand müssen Sie nicht hinterlegen, wenn Sie uns vorab den Batterie-Entsorgungsbeleg zusenden. Lassen Sie sich die fachgerechte Entsorgung schriftlich bestätigen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen 7,50 Euro Batteriepfand umgehend zurück. Selbstverständlich erhalten Sie den Pfand auch, wenn Sie Ihre Alte Batterie in unserem Geschäft abgeben. Außerdem können Sie gemäß §7 der Batterieverordnung anfallende Altbatterien an einer öffentlichen Abgabestelle abgeben. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen Behörde oder im Internet. Bitte bedenken Sie, dass alte, mit Säure befüllten Batterien nicht mit der Post verschickt werden dürfen. Außerdem dürfen Batterien, die Schadstoffe enthalten, nicht im Hausmüll entsorgt werden. Der Batteriepfand ist in unserem Preis enthalten und wird separat in der Rechnung aufgeführt!